Wissenswertes
Die Heilpraktikererlaubnis für den Bereich Psychotherapie
sollte nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) abgeschafft werden
Die vom DVP vorgeschlagene Alternative zur richtlinienbezogenen Psychotherapie:
Der DVP (Dachverband für Psychotherapie) hatte angeregt, staatlich geprüfte Fach-Heilpraktiker auch für den Bereich Psychotherapie einzuführen. Entsprechende Regelungen könnten in die anstehende Reform der Psychotherapieausbildung aufgenommen werden. Nach Vorstellungen des Verbandes würde es dann künftig „neben dem Ärztlichen und dem Psychologischen Psychotherapeuten einen vergleichbar qualifizierten Heilpraktischen Psychotherapeuten“ geben. „Diese heilpraktischen Psychotherapeuten kennen sich auch in weiteren Therapieformen aus und bieten dadurch eine Alternative zur richtlinienbezogenen Psychotherapie“, betonte der DVP-Vorsitzende Karl Niesen.
MEINE Vorstellungen dazu:
Grundsätzlich teile ich den von der DVP vorgeschlagenen Ansatz!
Begründung:
1. Unter allen beruflich Tätigen - egal welcher Couleur - gibt es (bricht man es runter)
verantwortungsbewusste Menschen und Scharlatane - so auch bei einschlägigen
Psychotherapeuten, Psychiatern, Psychologen, Ärzten usw. .
Hier besonders auf die Gilde der Heilpraktiker negativ abzustellen, die quasi dem freien und
ungebundenen Ausbildungsmarkt ausgeliefert ist, scheint nach hiesiger Auffassung eher
befremdlich denn konstruktiv.
Wie können sich anerkannte Psychotherapeuten über individuelle Lebensentscheidungen
und nicht vorhandene Möglichkeiten erheben - sie aber gleichzeitig verhindern?
2. Faktisch stehen seit Jahren zu wenige Therapieplätze zur Verfügung, sodass der Vorschlag
einem angemessenen Ansatz gleichkommt und zu würdigen ist.
Einer sinnvollen Aufteilung in BVerbindung mit hochwertigen Ausbildungn wäre an dieser Stelle duarchaus sinnvoll.
3. Die von den öffentlichen Krankenkassen anerkannten sogenannten Richtlinienpsychotherapieverfahren werden von den
gesetzlichen Krankenkassen übernommen,
nicht aber die ebf. wissenschaftlich fundierten Therapieverfahren, wie z. B. Gestalt - und Gesprächstherapie.
4. Vor diesem Hintergrund wäre vielleicht der Ansatz sinnvoll die freien, ebf. weit erprobten Verfahren, in die Hände der Heilpraktiker
zu legen.
Aus den weit über 3.000 Therapieverfahren kann es sinnvoll sein, eine begrenzte Verfahrensliste zu entwickeln, um diese
Therapieformen dann in ein "mulitifokal" (vielseitiges brennpunktartiges Verfahren) festgelegtes Ausbildungsverfahren einzubetten. Wobei
natürlich das Grundlagenwissen eines Grundstudiums nicht ausser acht gelassen werden soll.
Wenn wir bei dem Beispiel der Gestalttherapie bleiben, orientiert sich diese durchaus an dem Wissen Freud's und damit der
Psychoanalyse als eine der grundlegenden Richtlinienverfahren.
Dieses Beispiel soll verdeutlichen, dass altes Wissen mit neuem fusionieren kann und sich durch ergänzende Verfahren zu einer
konstruktiven neuen Verfahrenstechnik zusammenschließen könnte. "Multifokal", als neue anerkannte fachübergreifende Disziplin
für Heilpraktiker, die fundiert über 3 Jahre hinweg gelehrt werden kann, parallele Eigenerfahrungen integriert und Fortbildungs-
verpflichtungen einschließt.
Abschließend >
Ich selbst stand seinerzeit vor einem solchen Ausbildungsdilemma und hatte daraus genau so eine Ausbildungskreation in einem eigenen Institut umgesetzt.
Da Anerkennung und Förderung eines solchen Projektes aber personell, monetär & fachlich sehr schwierig sind, musste ich mich nach Ablauf der Zertifizierung, für die Aufgabe entscheiden.
Es wäre mein größter Wunsch und fast die Erfüllung meines Lebensziels, würde so eine Möglichkeit noch geschaffen!
Ich würde sie nach Kräften unterstützen.
sollte nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) abgeschafft werden
Aber die Reform-Diskussion geht weiter
- Hier eine Abschnittsdarlegung aus dem Ärzteblatt vom 24.08.2017
Die vom DVP vorgeschlagene Alternative zur richtlinienbezogenen Psychotherapie:
Der DVP (Dachverband für Psychotherapie) hatte angeregt, staatlich geprüfte Fach-Heilpraktiker auch für den Bereich Psychotherapie einzuführen. Entsprechende Regelungen könnten in die anstehende Reform der Psychotherapieausbildung aufgenommen werden. Nach Vorstellungen des Verbandes würde es dann künftig „neben dem Ärztlichen und dem Psychologischen Psychotherapeuten einen vergleichbar qualifizierten Heilpraktischen Psychotherapeuten“ geben. „Diese heilpraktischen Psychotherapeuten kennen sich auch in weiteren Therapieformen aus und bieten dadurch eine Alternative zur richtlinienbezogenen Psychotherapie“, betonte der DVP-Vorsitzende Karl Niesen.
MEINE Vorstellungen dazu:
Grundsätzlich teile ich den von der DVP vorgeschlagenen Ansatz!
Begründung:
1. Unter allen beruflich Tätigen - egal welcher Couleur - gibt es (bricht man es runter)
verantwortungsbewusste Menschen und Scharlatane - so auch bei einschlägigen
Psychotherapeuten, Psychiatern, Psychologen, Ärzten usw. .
Hier besonders auf die Gilde der Heilpraktiker negativ abzustellen, die quasi dem freien und
ungebundenen Ausbildungsmarkt ausgeliefert ist, scheint nach hiesiger Auffassung eher
befremdlich denn konstruktiv.
Wie können sich anerkannte Psychotherapeuten über individuelle Lebensentscheidungen
und nicht vorhandene Möglichkeiten erheben - sie aber gleichzeitig verhindern?
2. Faktisch stehen seit Jahren zu wenige Therapieplätze zur Verfügung, sodass der Vorschlag
einem angemessenen Ansatz gleichkommt und zu würdigen ist.
Einer sinnvollen Aufteilung in BVerbindung mit hochwertigen Ausbildungn wäre an dieser Stelle duarchaus sinnvoll.
3. Die von den öffentlichen Krankenkassen anerkannten sogenannten Richtlinienpsychotherapieverfahren werden von den
gesetzlichen Krankenkassen übernommen,
nicht aber die ebf. wissenschaftlich fundierten Therapieverfahren, wie z. B. Gestalt - und Gesprächstherapie.
4. Vor diesem Hintergrund wäre vielleicht der Ansatz sinnvoll die freien, ebf. weit erprobten Verfahren, in die Hände der Heilpraktiker
zu legen.
Aus den weit über 3.000 Therapieverfahren kann es sinnvoll sein, eine begrenzte Verfahrensliste zu entwickeln, um diese
Therapieformen dann in ein "mulitifokal" (vielseitiges brennpunktartiges Verfahren) festgelegtes Ausbildungsverfahren einzubetten. Wobei
natürlich das Grundlagenwissen eines Grundstudiums nicht ausser acht gelassen werden soll.
Wenn wir bei dem Beispiel der Gestalttherapie bleiben, orientiert sich diese durchaus an dem Wissen Freud's und damit der
Psychoanalyse als eine der grundlegenden Richtlinienverfahren.
Dieses Beispiel soll verdeutlichen, dass altes Wissen mit neuem fusionieren kann und sich durch ergänzende Verfahren zu einer
konstruktiven neuen Verfahrenstechnik zusammenschließen könnte. "Multifokal", als neue anerkannte fachübergreifende Disziplin
für Heilpraktiker, die fundiert über 3 Jahre hinweg gelehrt werden kann, parallele Eigenerfahrungen integriert und Fortbildungs-
verpflichtungen einschließt.
Abschließend >
Ich selbst stand seinerzeit vor einem solchen Ausbildungsdilemma und hatte daraus genau so eine Ausbildungskreation in einem eigenen Institut umgesetzt.
Da Anerkennung und Förderung eines solchen Projektes aber personell, monetär & fachlich sehr schwierig sind, musste ich mich nach Ablauf der Zertifizierung, für die Aufgabe entscheiden.
Es wäre mein größter Wunsch und fast die Erfüllung meines Lebensziels, würde so eine Möglichkeit noch geschaffen!
Ich würde sie nach Kräften unterstützen.
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